Rechtsanwältin und Notarin - Erfahrungen aus dem Streit mit der vorsorgenden Gestaltung verbinden

Monika B. Hähn - Rechtsanwältin und Notarin

  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit:

  • Erbrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung und vertragliche Gestaltung (einschließlich steuerrechtlicher und arbeitsrechtlicher Fragestellungen)
  • Landwirtschaftliches Familien- und Erbrecht, Höferecht
  • Familienrecht (national und international)
  • Gesellschaftsrecht
  • anwaltliches und notarielles Berufsrecht (ausschließlich Beratung und Vertretung von Kollegen), Kanzleiabwicklungen
  • Arbeitsrecht
  • Jagdrecht und Waffenrecht.

Rechtsanwältin Monika B. Hähn ist ausschließlich im Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht sowie dem Arbeitsrecht tätig. In diesen Fachbereichen bearbeitet sie auch die steuerlichen Fragestellungen, wobei für sie die Zusammenarbeit mit den für die Mandanten tätigen Steuerberatern selbstverständlich ist.

Sie hat sich in ihren Fachbereichen außerdem besonders spezialisiert auf das Landwirtschafts- und Höferecht. Sie vertritt anwaltlich in Konstellationen, bei denen Unternehmen und Unternehmer von familienrechtlichen und erbrechtlichen Auseinandersetzungen und Gestaltungen betroffen  sind. 

Sie wurde im FOCUS Spezial 2014 bis 2022 in der Liste "TOP-Rechtsanwalt Erbrecht" geführt. Sie war Schiedsrichterin für die DSE - Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten.

Drei Fachanwaltschaften bedeuten für sie nicht, Generalist oder Allgemeinanwalt zu sein, sondern vielmehr besonders die Grenzbereiche zwischen den Rechtsgebieten zu kennen und die Verknüpfungen zu beachten, also spezialisierte Grenzgängerin zu sein.

Wichtiges Ziel bei allen familiären Auseinandersetzungen ist es, die unfreiwillig hieran beteiligten Kinder durch die Situation möglichst wenig zu belasten und eine ihrem Wohl am besten entsprechende Lösung zu finden. 

In der notariellen Tätigkeit ist sie schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht, im Erbrecht und landwirtschaftlichen Erbrecht, im Familienrecht und dem damit eng verbundenen Vorsorgerecht (Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung/ Betreuungsverfügung) tätig. Ein weiterer großer Schwerpunkt liegt im Bereich von Immobilienverträgen, einschließlich der Gestaltung von Erbbaurechtsverträgen und Verträgen im Wohnungseigentumsrecht. 

Es ist ihr sehr wichtig individuell angepasste Gestaltungen zu finden, die den jeweiligen Einzelfall erfassen und regeln. Es geht bei den unterschiedlichsten Ausgangskonstellationen nie um Standardisierung, sondern um nachvollziehbare, verständliche, individuelle Lösungen, die auch die Beteiligten verstehen können. Es ist selbstverständlich, dass damit eine enge Zusammenarbeit mit den weiteren Beratern, insbesondere bei Unternehmensgestaltungen (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) einher geht.

In ihrer Freizeit geht sie zur Jagd und segelt. Das Segeln hat viel mit ihrer beruflichen Tätigkeit bei der gerichtlichen Vertretung gemeinsam: man findet vorgegebene, nicht immer gute und veränderliche Bedingungen vor, unter denen man sich schnell neu orientieren muss, um durch überlegte und beherzte Entscheidungen das Ziel zu erreichen, ohne zwischendurch Schiffbruch zu erleiden.